Das Wort R. erscheint erstmals 1396 (richtergut) in einer schlesischen Quelle mit der Bedeutung „Landstück, dessen Erträge einen Teil der Richterbesoldung ausmachen“ (DRW [R.]). Sächsische Quellen des 15. und 16. Jh. weisen eine Vielzahl von Richtergütern in den Dörfern als Höfe mit Ackerbesitz aus, an welche die Pflicht, das dörfliche Richteramt (Richter, Gericht, Bauerngericht) auszuüben, gebunden ist (Radizierung). Außerdem waren diese Anwesen, häufig die größten im Dorf, in ...
Schlagwort
Dem Stichwort Richtergut ist folgendes Schlagwort zugewiesen:
Ihr Zugang zur Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte"
Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.