In zahlreichen Staaten sind Richter, Staats- und Rechtsanwälte heute verpflichtet, auf dem Gericht eine Amts- bzw. Berufstracht zu tragen. Deren Hauptbestandteil ist ein materialreiches Obergewand (im Deutschen als Robe bezeichnet), welches durch einen Kragen bzw. Schulterkragen sowie eventuell durch eine Kopfbedeckung ergänzt wird. Wie auch in anderen Fällen von Amts- bzw. Berufstracht besitzt diese Kleidung (Kleid, Kleidung) sowohl eine sozial distinguierende als auch legitimierende ...
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