Das Wort hat zwei Bedeutungen. Zum einen bezeichnet es einen offiziellen Weg (Weg, Wegerecht) über ein Stück Land (DRW [R. I]). Zum anderen steht es für zwei in mndt. Sprache verfasste, spätma. sächs. Rechtsgangbücher: den R. Ldr.s und den R. Lnr.s (DRW [R. II]). Als früheste Belege in diesem Sinn finden sich richtstich (2. Hälfte 14. Jh.; DRW), richtstig (Ende 14. Jh.; DRW; richtestige, richtestighe (1. Viertel d. 15. Jh.; Kaufmann, 129 f.). In weiteren Handschriften erscheinen ...
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