(Aufftrag, Auftracht, opdracht, opdrag, uffdrag, updracht, updrag usw.; mandatum). A. bezeichnet zum einen die Verpflichtung zur Erledigung einer Angelegenheit. Er kann zivilrechtl. in Absprache oder durch Verfügung von Todes wegen entstehen. Er kann hoheitlich (in weltl. wie in kirchl. Hierarchie) aus einseitigem, häufig in Briefform gekleidetem, mehr oder minder strengem Befehl entstehen oder wiederum aus Absprache. Der hoheitliche Befehl heißt Mandat (mandatum). Er kommt auch als ...
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