Auszug aus dem Inhalt von Augen auf, Kauf ist Kauf
Die prägnante, wohl dem 19. Jh. entstammende Formulierung steht für eine Gruppe von älteren Rechtssprichwörtern (Rechtssprichwort), die den Käufer vor nachteiligen Folgen bei mangelhaftem Kaufgegenstand warnen wollen (Kauf). Besser überliefert und geläufiger ist das Sprichwort: Wer die Augen nicht auftut, der muss den Beutel auftun (bei Friedrich Petri, Der Deutschen Weißheit, Hamburg 1605). Ähnlich: Wer närrisch kauft, muss weislich bezahlen (bei Georg Henisch, Teütsche Sprach und ...
Schlagwörter
Dem Stichwort Augen auf, Kauf ist Kauf sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
Ihr Zugang zur Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte"
Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.