Nachdem in den 1950er Jahren die strafrechtl. Verfolgung von NS-Tätern weitgehend ausgelaufen war („Schweigekonsens“), rückten der Holocaust und der Beitrag jedenfalls der unteren NS-Chargen ab 1958 („Ulmer Einsatzgruppenprozess“) vermehrt wieder in das Blickfeld der Strafjustiz.Der langjährige hess. Generalstaatsanwalt Fritz Bauer ergriff die Initiative zur bislang größten bundesdt. Selbstaufklärung mittels eines Strafprozesses: Ab 1963, mit dem Beginn des A., nahm die ...
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