Ähnlich der im SpätMA kaum noch überschaubaren Bedeutungsvielfalt des Wortes Bann (Bann, kirchlich, Bann, weltlich) finden sich auch bei dem Wort B. ganz unterschiedliche Verwendungsweisen. Im Kern ist mit dem Wort ein Bannbezirk gemeint, also ein Raum, in dem ein Bannrecht (Bann, weltlich) bestand, auf Grund dessen ein Herrschaftsträger bestimmte Ge- und Verbote aussprechen konnte. Sie dienten der Durchsetzung verschiedenartigster Herrschaftsrechte und Gerichtsbarkeiten wie auch der ...
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