Der B. ist die Vertretung der Länder, durch die sie an der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes sowie in Angelegenheiten der Europäischen Union (Europäische Gemeinschaft, Europäische Union) mitwirken. Neben dem Deutschen Bundestag bildet er eine Art „zweiter Kammer“ des Parlaments der BRD. I. Geschichte Der B. gehört zu den ältesten deutschen Verfassungsinstitutionen. Die Paulskirchenverfassung (1848/49) sah ein „Staatenhaus“ vor. Der B. des Norddeutschen Bundes (1867) war eher ...
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