Griech. cheiros = „Hand“ und graphein = „schreiben“, also „Handschreiben“ bzw. „mit der Hand geschrieben“.Urspr. als allgemeine Bezeichnung antiker Papyrusurkunden benutzt, die eigenhändig geschriebene, subjektiv gefasste Erklärungen enthielten und deren Beweiskraft in der Handschrift lag. Im byz. Ägypten verbreitet, wurde diese Urkundenart einerseits von Rom übernommen, andererseits im Corpus Iuris Civilis Justinians (Gai. 3,134; zahlr. weitere Nachweise in C und D) ...
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