I. Prinzipat und Spätantike Die Schwierigkeit dieses Begriffs liegt darin, dass er einerseits „Eigentümer“, andererseits aber „Herr“ im Sinne einer Ehrbezeichnung, Prozessherr oder auch Vorgesetzter bedeuten kann. Zwischen der jur. Verwendung des Wortes u. der in der allg. Lit. ist zu unterscheiden. Dort meint D. oft nicht den Eigentümer, sondern den Herrn oder Vorgesetzten von irgendjemandem, etwa von Gladiatoren (Petron 117, 5) oder Renngesellschaften (Suet. Nero 5, 2). Der pater ...
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