Aus der Feldgemeinschaft im Rahmen der seit dem MA weithin dominierenden Dreifelderwirtschaft erwuchs die Notwendigkeit einer zeitlich koordinierten Nutzung des Ackerlandes u. der Wiesen. Mittels des F. wurde der individuelle Produktionsprozess einer Bauernwirtschaft im Interesse aller an der Feldgemeinschaft beteiligten Nachbarn (Gemenge) umfassend geregelt. Von der Bestellung der Äcker bis zur Ernte mussten einheitliche Termine eingehalten u. die vereinbarte Fruchtfolge beachtet werden. ...
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