1. F. (forderunge) bezeichnet jede Art von Anspruch oder Aufforderung, im bes. etwa die Ladung vor Gericht, die Herausforderung zum Zweikampf oder jede Klage schlechthin (z.B. die Totschlagsklage: Totschlag). Der Anspruchsberechtigte/Herausforderer/Kläger ist der forderer, seine Tätigkeit heißt fordern (lat. postulare, accusare, agere).2. Speziell im Schuldrecht verstand/versteht man unter F. das Recht des Gläubigers (gloubig, schuldherre, lat. creditor), vom Schuldner (schuldenaere, ...
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