F. ist ein klassisches Schlagwort zur Charakterisierung vorstaatlichen, archaischen Rechts, insbes. des älteren dt. Rechts bis zum SpätMA. Was genau darunter zu verstehen ist, ja ob es F. überhaupt jemals gab, ist heute problematischer denn je. E. Kaufmann hatte in der 1. Aufl. des HRG (5. Lieferung, 1968) vorgeschlagen, Formalismus u. F. in der Rechtsgeschichte zu trennen. Diese Zweiteilung hat sich offenbar nicht durchgesetzt. Deswegen wird hier versucht, das Problem in einer Dreiteilung ...
Schlagwörter
Dem Stichwort Formstrenge sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
PDF | 3 Seiten 4,92 €* * inkl. gesetzlicher MwSt.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.