Das Stadtrecht von Freiburg im Breisgau nimmt in mehrerlei Hinsicht eine bes. Rolle in der Deutschen Rechtsgeschichte ein.I. Bis heute umstritten sind Überlieferung u. Rekonstruktionsversuche des ältesten F. (1120/1122) u. damit die Entstehungsgeschichte der Stadt (vgl. Freiburg i.B.). Das ma. F. wurde an zahlreiche andere Städte verliehen, so u.a. an Diessenhofen (1178), Freiburg im Uechtland (wohl um 1175), Flumet (1228) u. Kenzingen (1249), von denen insbes. das Recht von Freiburg i.Ü. ...
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