Als feststehende Standesbezeichnung ist der F.entitel erst seit der Mitte des 14. Jh. bezeugt (1359 freyher, Ulmisches UB 2,2, Nr. 549). Ältere Entsprechungen sind die Titulaturen dominus, nobilis, nobilis vir, homo libere conditionis, vir ingenuus, baro, vri, her, frier her o.ä., mit denen die Angehörigen der den Grafen ebenbürtigen, eigenberechtigte Herrschaft ausübenden Adelsschicht (Adel) zwischen Grafen u. unfreien Dienstmannen charakterisiert wurden (vierter Heerschild, Ssp. Ldr. ...
Schlagwort
Dem Stichwort Freiherr ist folgendes Schlagwort zugewiesen:
Ihr Zugang zur Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte"
Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.