Die geltendrechtl. Bedeutung der G. als Kriminalstrafe (durch Richterspruch auferlegte Pflicht zur Geldleistung an den Staat) wird den in der hist. Entw. auftretenden Formen der G. nicht gerecht. Daher muss unter G. jede als Sanktion für ein Unrecht vom Rechtsbrecher an die öffentliche Gewalt oder an das Opfer (Privatstrafe) zu zahlende Geldsumme verstanden werden, sofern der Zweck der Leistung nicht im Ausgleich des verursachten materiellen oder immateriellen Schadens (Schadensersatz oder ...
Schlagwort
Dem Stichwort Geldstrafe ist folgendes Schlagwort zugewiesen:
Ihr Zugang zur Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte"
Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.