Das G. ist ein dem geltenden Prozessrecht nicht mehr bekanntes Beweismittel (Beweis). Urspr. ging es um Aussagen von Richtern, Urteilern oder Schöffen über alle Vorgänge, die sich unmittelbar vor ihnen in einer Gerichtssitzung abgespielt haben. Außerdem wurde darunter der Beweis durch Gerichtsboten oder Büttel verstanden, die außergerichtliche Begebenheiten bezeugen können. Als G. wurde ferner die Beweisführung mit einer Gerichtsurkunde bezeichnet, obwohl es sich tatsächlich um ...
Schlagwörter
Dem Stichwort Gerichtszeugnis sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
Ihr Zugang zur Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte"
Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.