H. (von mhd. hader = Streit) werden im 14.–16. Jh. mancherorts (z.B. Ingelheim, Landshut, Nürnberg) Gerichtsbücher genannt, die Vorgänge vor den lokalen Niedergerichten verzeichnen. Zunächst dienten die oft nur ein- bis dreizeiligen stichwortartigen Notizen (Datum, Beteiligte, Klage/Verhandlungsgegenstand, ggf. Zwischen- bzw. Endurteil [Urteil] oder auch nur Delinquent und Buße) dem Gerichtspersonal lediglich als Gedächtnisstütze; später erlangten die immer ausführlicher ...
Schlagwörter
Dem Stichwort Haderbücher sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
PDF | 1 Seite 4,92 €* * inkl. gesetzlicher MwSt.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.