Mhd. halsgerihte. Mit dem Terminus H. (erstmals 1296) werden unterschiedliche, mit der Ausübung der Hochgerichtsbarkeit zusammenhängende Erscheinungen in der Gerichtsverfassung des SpätMAs und der frühen NZ bezeichnet: das für die Bestrafung schwerer Straftaten (Ungerichte) mit Peinlichen Strafen an Hals und Hand (Todesstrafe; Leibesstrafen) in Abgrenzung von Strafen an Haut und Haar (Ehrenstrafe) zuständige Gericht, das in feierlicher Form (Hegung, Gerichtsgebrauch) zur Urteilsfindung ...
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