Im Wesentlichen sind zwei Typen zu unterscheiden: FaustH. und FingerH. Schriftlich seit dem FrühMA greifbar, kommt aber nur dem FingerH. im Rechtsleben vielfältige Bedeutung zu. Zur Arbeitskleidung gehören im Sachsenspiegel (Ldr III 45 § 8) wollene H., die jedem Tagelöhner als Genugtuung bezahlt werden: Twene willene hantscen; in der Glosse findet sich hierzu De gifft men den dachwerten dor ere stedelike arbeyd. In den Bilderhandschriften des Ssp. (W 48r 2/D 44r 2) sind Fäustlinge ...
Schlagwort
Dem Stichwort Handschuh ist folgendes Schlagwort zugewiesen:
Ihr Zugang zur Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte"
Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.