Die H. ist eine besonders alte Form der Eigentumsmarke für Haus und Hof, die auch nach dem Wechsel des Besitzers erhalten blieb und mit den Bezeichnungen Hausmark, Hausgemerk, Hofmarke seit dem 16. Jh. auch schriftlich bezeugt ist. Als Rechtsterminus hat sich der Begriff mit der Abhandlung von C.G. Homeyer (1870) durchgesetzt. Hier sind auch die Verdienste von Moriz Heyne zu erwähnen, des Begründers des Germanischen Nationalmuseums in Nürnberg (1852), der als Göttinger Professor für ...
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