Das H. zählte in seinen Varianten zu den am weitesten verbreiteten vertraglichen Systemen der Gütertrennung (Eheliches Güterrecht) und wurde von diesen am eingehendsten wissenschaftlich behandelt. Seinen Kern bildeten Geldleistungen, selten Sachwerte: Die Frau übergab – oder in Erfüllung ihres Anspruches auf Ausstattung an ihre Eltern übergaben diese – dem Mann das Heiratsgut (Mitgift, Heimsteuer), um zu den finanziellen Lasten der Ehe beizusteuern. Der Mann versprach eine gleichartige ...
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Dem Stichwort Heiratsabgabensystem sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
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