Das H. (Holting), ein Spezialgericht der Niedergerichtsbarkeit (Niedergericht, Niedergerichtsbarkeit) zur Ordnung bestimmter Lebens- und Wirtschaftsbereiche in der Mark, entstand bes. im niedersächs.-westf. Bereich, als die Ressource Holz seit dem ausgehenden HochMA knapp wurde. Bedeutungsgleich mit Markengerichten in anderen Teilen des Reiches richtete es sich an die Berechtigten des markgenoss. genutzten Waldes (Waldgenossenschaft; Markgenossenschaft), der das Grenzgebiet mehrerer Dörfer ...
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