H. – in teilweise älteren Formen hominium, hominaticum oder hominatio, in dt. Quellen manscap und seltener auch hulde dun – ist neben dem Treueid (Eid) der Formalakt, durch den ein Lehnsverhältnis (Lehnrecht, Lehnswesen) begründet wurde. Das H. verpflichtete zu Gehorsam und Diensten. Die ältesten urkundl. Belege für H. stammen vom ersten Drittel des 11. Jh.s aus dem nordspan./südfranz. Raum, von wo aus sich dieser Terminus über ganz Frankreich ausbreitete und von dort auch nach ...
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