Das H. (emendae) oder die Sühnemannschaft ist ein bes. Anwendungsfall des homagium. Es steht in Zusammenhang mit einer Sühne, wobei der Besiegte dem Sieger, der Totschläger den nächsten Verwandten des Opfers oder anderen Berechtigten Mannschaft leistete. Das H. begründete genau wie das allg. homagium eine personenrechtl. Unterwerfung, aus der die Pflicht zu Gehorsam und Diensten folgte. Mit der Mannschaftsleistung konnte die Auftragung von Eigengut (Allod, Allodifikation) und dessen Empfang ...
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Dem Stichwort Homagium pacis ist folgendes Schlagwort zugewiesen:
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