Die Androhung der Ungnade oder des H.s war ein Mittel der Herrscher im christl. Abendland gegenüber den ihrer Gewalt Unterworfenen, um ihrem Willen Nachdruck zu verleihen. Schon im Jahre 380 wurde in einem ksl. Gesetz die Ungnade des Kaisers angedroht (l. 2 § 1, C. Th. XVI. 1 = l. 1 § 1, C. I. 1). Fortan findet sich die indignatio häufiger in röm. Rechtsquellen. Nicht zuletzt Justinian bediente sich dieser Drohung häufiger. Unabhängig von der Entwicklung in Ostrom drohten im ...
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