Die Bezeichnung „indogermanisch“ ist eine Übertragung aus dem Französischen: (langues) indo-germaniques, zuerst vom dän. Geografen Conrad Malte-Brun (1775–1826) in seinem Précis de la géographie universelle (II, 1810, 577) verwendet. Diese Bezeichnung der Sprachgruppe auf der Basis der beiden geogr. Extrempunkte der Sprachfamilie (Nous nommerons en premier lieu la familie des langue indo-germaniques, qui règnent depuis les bords du Gange jusqu’aux rivages de l’Islande.) wurde ...
Schlagwort
Dem Stichwort Indogermanisches Recht ist folgendes Schlagwort zugewiesen:
Ihr Zugang zur Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte"
Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.