Auszug aus dem Inhalt von Internationales Privatrecht
1. Als Begriff ist I. ein Erzeugnis der Rechtswissenschaft des 19. Jh. Sein Gegenstand jedoch ist Jahrtausende alt. I. ist die Gesamtheit der Regeln zur streitlösenden oder gestaltenden Bewältigung von Rechtsfragen in Fällen, die Berührungspunkte zu mehr als einer Zivilrechtsordnung haben (Zivilrecht). Die Suche nach richtiger Zuordnung des Falles zu einer oder mehreren der in Frage kommenden Rechtsordnungen ist die Auswahl unter mehreren potentiell Geltung heischenden Regelungen; das lässt ...
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