K. (auch Kaisergeld, Königsbede) war eine insbes. im 15./16. Jh. gebräuchliche Bezeichnung für eine direkte Abgabe in Geldform (Bede), welche sich gerade dadurch auszeichnete, dass sie nicht an den jeweiligen Territorialherrn (Landbede), sondern an das Reichsoberhaupt zu leisten war. Da Letzterem für eine langfristige Erhebung jedoch der notwendige Verwaltungsapparat fehlte und da für eine Reichssteuerreform darüber hinaus die Zustimmung der Reichsstände erforderlich gewesen wäre, ...
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