K. oder Kirchenvermögen (Vermögen) ist der Inbegriff der geldwerten Rechte der Kirche, umfasst also sowohl dingliche Rechte (Eigentum und Nutzungsrechte an Grundstücken) als auch Forderungen. Der Umfang des K. und seine vermögensrechtl. Position war stets abhängig von der staatl. Einstellung zur Kirche. Die Geschichte des K. ist daher ein Kapitel der Geschichte des Verhältnisses von Staat und Kirche.In den ersten Jahrhunderten hat die Kirche hauptsächlich durch Gaben (insbes. Oblationen) ...
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