Seit dem 6. Strafrechtsreformgesetz 1998 regelt der 17. Abschnitt des Strafgesetzbuches (StGB) nur mehr „Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit“, von denen die §§ 223, 224, 226, 227, 229 noch als „Körperverletzung“ bezeichnet werden. Bis 1998 stellte die Überschrift auf „Körperverletzungsdelikte“ ab. Das Reichsstrafgesetzbuch von 1871 (RStGB) sah neben dem Grunddelikt (§ 223) die Qualifikationstatbestände der §§ 224 (K. mit schweren Folgen), 225 (K. mit ...
Schlagwörter
Dem Stichwort Körperverletzung sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
Ihr Zugang zur Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte"
Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.