Die strafrechtl. Lehre von den K. (lat. concurrere = zusammenlaufen) handelt von den Folgen mehrfacher Tatbestandserfüllung durch einen Täter. Sie gibt Auskunft, welche Delikte in den Urteilstenor gelangen, wie Strafhöhe und Unrechtsfolgen zu ermitteln sind und welche Tatbestände von anderen verdrängt werden (etwa im Wege der Spezialität, Subsidiarität oder Konsumtion bzw. als mitbestrafte Vor- oder Nachtat).Das geltende Recht unterscheidet bzgl. der Rechtsfolgen danach, ob eine oder ...
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