Die L. (Bede, Schatzung) als allg. Vermögensabgabe (Steuern, Steuerrecht) gehört zu den wichtigsten Herrschaftsrechten der spätma. Landesherrschaft (Landesherr, Landesherrschaft) und des frühneuzeitlichen Staates. Obwohl die Erhebung einer L. seit dem 13. Jh. vielfach bezeugt ist, kann ihr Ursprung nicht als völlig geklärt gelten. Die ältere Lehre führte die L. auf die Gerichtsbarkeit zurück. Dagegen hat Otto Brunner die L. dem weiteren Pflichtenkreis von Rat und Hilfe der Landleute ...
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