I. Begriff und Definition „Landschenkung“ bezeichnet die dauerhafte Übertragung von Grundeigentum in einer bestimmten Weise, die sich von Tausch und Kauf dadurch unterscheidet, dass eine gleichwertige Gegengabe in Sach- oder Geldmitteln nicht erwartet wird. Im Gegensatz zur Leihe ist sie in der Regel auf Dauer, zumindest aber auf längere Zeit angelegt. Sie war in MA und früher NZ, insbes. im frühen und hohen MA, ein häufiges Mittel zur Übertragung von Eigentum. Empfänger waren in ...
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