Der L. bezeichnet eine milizähnliche Formation aus Zivilpersonen in kriegerischen Notsituationen zum Schutz der Heimat (Landmiliz). Bis zu ihrer rechtl. Normierung im Preußen der Freiheitskriege/Befreiungskriege von 1813/14 unterlagen die Begriffe „Landsturm“ und „Landwehr“ konzeptionellen Schwankungen und wurden synonym gebraucht. Dabei überwog die bereits im MA existierende Bezeichnung Landwehr. Bis zur Professionalisierung des Militärs durch das Aufkommen stehender Heere ab dem ...
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Dem Stichwort Landsturm ist folgendes Schlagwort zugewiesen:
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