Der L. ist eine vom Lehnsherrn für den Lehnsmann ausgestellte Urkunde, die nach dem Akt der Belehnung gegen einen vom Lehnsmann ausgestellten Lehnsrevers getauscht wurde. Der L. benennt den Lehnsempfänger sowie die verliehenen Lehensobjekte und beschreibt die vollzogene Belehnung, die sich für den Lehnsmann daraus ergebenden Pflichten sowie die vorbehaltenen Rechte des Lehnsherrn. Darüber hinaus kann der L. weitere, das Lehen oder das vasallitische (Vasall, Vasallität) Binnenverhältnis ...
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