Der M. war eine Prozessart im frühnz. gemeinrechtl. Zivilprozess. Es handelte sich um ein Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes. Sowohl in der zeitgenössischen Literatur als auch in der neueren Forschung steht der M. von Reichskammergericht und Reichshofrat ganz im Mittelpunkt. Nahezu identische Verfahrensarten gab es aber auch vor zahlreichen territorialen Gerichten. Ob es sich um ein europaweites Phänomen handelt, ist unklar. Die zeitgenössische Literatur stammt fast ausschließlich ...
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