Während des späten MA und der frühen NZ wurde in einigen Gebieten Nordwestdeutschlands das Meierrecht zum wichtigsten bäuerlichen Besitzrecht (Bauer). In den Fürstentümern von Hannover und Braunschweig waren die Landesherren in besonderem Maße aus wirtschaftlichen Gründen an der Erhaltung leistungsfähiger Meierhöfe interessiert und griffen seit dem 16. Jh. mit Verordnungen in das Verhältnis der Grundherren (Grundherrschaft) zu ihren Meiern ein. Aber auch in anderen Territorien ...
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