Der Begriff M. (nachklassisch: missio in possessionem, D 36. 4. 12; 43. 4. 3) stammt aus dem röm. Recht. Er bezeichnet die durch den Prätor per Dekret verfügte Einweisung eines Gläubigers in das Vermögen seines nicht zahlungsbereiten, insolventen oder nicht auffindbaren Schuldners. Die Besitzeinweisung war zunächst nur eine Sicherung des Gläubigers (M. rei servandae causa), mit der dieser wie ein Pfandnehmer (Pfandrecht) die tatsächliche Gewalt über das gesamte Schuldnervermögen ...
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