Die sonst auf die Formalität des Verfahrens als Voraussetzung der Gerechtigkeit bedachte Kirche verzichtete erstmals 862 in einem Prozess gegen die Erzbischöfe von Köln und Trier im Rahmen des Ehestreits von König Lothar II. auf jegliche Formalität. Da die Unterstützung der Prälaten für die Bigamie ihres Königs allgemein bekannt sei, sei eine Beweisaufnahme darüber nur müßig und gebe den Schuldigen allenfalls noch eine Plattform, ihre Taten zu leugnen oder zu rechtfertigen. Die ...
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