Unter einem Appellationsgericht (Appellation) ist ein Gericht letzter Instanz (Instanzenzug) vorwiegend in zivilrechtl. Verfahren (Zivilrecht) in denjenigen Territorien zu verstehen, die über ein privilegium de non appellando verfügten, d.h. von der Zuständigkeit der höchsten Reichsgerichte befreit waren. Nach J.J. Moser bestand dieses Privileg dann, „wann von eines Reichsstandes, oder seiner höchsten Gerichte, Urtheilen oder Bescheiden in streitigen Rechtssachen kein Recurs und Beruffung ...
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Dem Stichwort Oberappellationsgericht ist folgendes Schlagwort zugewiesen:
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