Die P. (pancarta, pantocarta) ist ein Versuch, die durch Verschriftlichung des grundsätzlich unsichtbaren Rechtes in einer Urkunde verbesserte Rechtslage eines Berechtigten vor damit möglichen neuen Gefährdungen zu schützen, wie dies noch in der Gegenwart durch Aufgebot möglich ist (Schriftlichkeit und Recht). Als im klassischen Latein unbekannte pancarta (Carta), seltener pantocarta, wird dabei seit der Mitte des 9. Jh. zuerst in der westfränkischen, dann aber auch in der ostfränkischen ...
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