P. ist das wahlförmige Verfahren (Wahl, Wahlrecht), mit dem das Amt des Papstes nach dem Rücktritt oder dem Versterben des ursprünglichen Amtsinhabers neu besetzt wird. 1. Die Vorschrift, dass der Papst bestimmt wird durch eine legitima electione ab ipso acceptata, eine rechtmäßige und vom Gewählten angenommene Wahl (CICan 1983, c. 332 § 1), bewahrt eine bis in die Anfänge der Kirche zurückreichende Regelungstradition: Wie alle Bischöfe wurde auch der Bischof von Rom durch Klerus ...
Schlagwörter
Dem Stichwort Papstwahl sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
PDF | 3 Seiten 4,92 €* * inkl. gesetzlicher MwSt.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.