Mit der allgemeinen Wortbedeutung ‚Gleichheit‘ (lat. paritas) bezeichnet P. in der Rechtssprache die Gleichheit in der Rechtsstellung individueller (VertragsP.) oder kollektiver Interessenten (wie der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, der Sozialpartner, der Geschlechter usw.) mit einem Akzent auf der Unabhängigkeit vom freien Spiel der sozialen Kräfte. Einen spezifischen Gehalt in der Rechtsgeschichte hat der Begriff in seiner Verwendung für die P. der christlichen Konfessionen ...
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