Die röm. P. war die juristisch zunächst unbeschränkte Gewalt und Bestimmungsmacht des an der Spitze des Familienverbandes (Familia) stehenden Hausvaters (pater familias) über die zu seinem Hause gehörenden Kinder. Im Zentrum dieser Gewalt stand das ius vitae necisque, das Recht, das Hauskind gegebenenfalls zu töten. Dieses Recht schloss (als minus) auch die Befugnis ein, es zu verkaufen, auszusetzen, zu verstoßen, zu verheiraten und seine Ehe zu scheiden. Gegen eine missbräuchliche ...
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