P. ist seit dem späten MA die Bezeichnung für die öffentliche Strafe, namentlich die mit körperlichen Schmerzen verbundene und der Blutgerichtsbarkeit unterfallende verstümmelnde Leibesstrafe und die Todesstrafe, aber auch die Ehrenstrafen, seltener auch Kirchenstrafen (DRW; enger, auf die Leibes- und die Lebensstrafe beschränkt, Kaufmann).Dem röm. und dem älteren dt. Recht ist der Begriff noch fremd. Zwar unterscheidet das röm. Recht öffentliche und private Delikte, pönale und ...
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