Auszug aus dem Inhalt von Personalkredit, Realkredit
Die Begriffe des Personalkredits (Pk.) und des Realkredits (Rk.) dienen dazu, diejenigen Vermögensgegenstände zu umschreiben, auf die der kreditierende Gläubiger im Fall des Zahlungsausfalls des Kreditnehmers zugreifen kann. Im Fall des Rk. oder Pfandkredits (auch gedeckter Kredit; Pfand) wird zur Besicherung eines (entgeltlichen) Darlehens eine dingliche Sicherung gestellt. Diese kann durch ein Grundpfandrecht vermittelt (insbes. Hypothek) und somit auf ein Grundstück bezogen sein (auch ...
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