Das P. ist die Summe aller Normen mit Gültigkeit auf polnischem Boden, auch zu Zeiten nicht souveräner Staatsformen Polens im 19. Jh.Das ursprüngliche P. war ein Gewohnheitsrecht, das durch Gerichtspraxis bestätigt und geformt wurde. Die einzelnen Quellen, wie Briefe von Kaufleuten oder Chroniken z.B. von Thiethmar von Merseburg, 11. Jh., überliefern neben echten auch nicht belegbare Nachrichten. Im Laufe der Zeit wuchs die Zahl der Kanzleidokumente und Überlieferungen aus der ...
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