Auszug aus dem Inhalt von Pressefreiheit, Presserecht
I. Definitionen und Überblick Das Presserecht (P.) umgreift im weiteren Sinn alle für die Presse geltenden Rechtsnormen. Im hier verwendeten engeren Sinn versteht man darunter das spezifische, für die Presse „wegen ihrer geistigen Wirkungskraft geltende Sonderrecht“ (Handbuch des P.s, 2). Oberster Grundsatz des P.s ist heute die Pressefreiheit, die als zentraler Bestandteil umfassenderer Kommunikationsfreiheit verstanden wird. Der Begriff ‚Pressefreiheit‘ ist hist. gewachsen, eine ...
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