Auszug aus dem Inhalt von Princeps legibus solutus est
Die Formel P. wird im Corpus Iuris Civilis überliefert (Ulpian, D. 1, 3, 31) und bedeutet wörtlich übersetzt: ‘Der Fürst/Kaiser ist nicht an die Gesetze gebunden’. Ergänzend heißt es in D. 1, 4, 1, pr.: Quod principi placuit legis habet vigorem (‘Was dem Fürsten gefällt, hat Gesetzeskraft’). Die Befreiung des princeps vom Gesetz bezog sich zunächst nur auf die Ehegesetze des Augustus, aber in der Spätantike wurde die Befugnis des princeps zur Gesetzgebung mitgedacht. Eine ...
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